Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern
Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Sie gilt für vermieteten und ebenso für selbstgenutzten Wohnraum. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt einige Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Rauchmelder-Wartung.
Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten. Seit 31. Dezember 2023 müssen auch die Bestandsgebäude in Sachsen laut sächsischer Bauordnung mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
In Berlin und Brandenburg endete die Übergangsfrist für die Ausstattung von Bestandsbauten am 31. Dezember 2020, in anderen Bundesländern bereits deutlich früher. Seit 2021 müssen daher auch alle Bestandsbauten laut Bauordnung in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Rauchmelderpflicht: In welchen Räumen?
Die Bauordnungen aller Bundesländer legen fest, dass der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig ist.
Räume, die mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen, sind:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- und Flure in Wohnungen, die als Flucht- bzw. Rettungswege dienen
In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch in Wohn- und Arbeitszimmern Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen außerhalb von Wohnungen / Wohnhäusern installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen.
Quelle: Rauchmelder Retten Leben
